Amazon: Falsche Ware geliefert – was können Verbraucher tun?

Der Amazon Onlineshop ist für viele Menschen in Deutschland die erste Adresse, wenn es um schnelle und bequeme Online-Bestellungen geht. Umso größer ist der Ärger, wenn statt der bestellten Ware plötzlich ein falscher Artikel im Paket liegt – sei es ein anderer Farbton, eine völlig andere Variante oder sogar ein komplett anderes Produkt. In diesem Beitrag ordnet unsere Verbraucherredaktion ein, welche Rechte Kundinnen und Kunden im Amazon Onlineshop haben, wie sie Schritt für Schritt vorgehen sollten und wie Amazon im Vergleich zu anderen großen Plattformen wie Otto, Zalando oder eBay das Thema Falschlieferung handhabt.


1. Rechtliche Grundlage: Falschlieferung ist ein Sachmangel

Wird eine andere Ware geliefert als bestellt, handelt es sich rechtlich um eine sogenannte Falschlieferung – und damit um einen Sachmangel. Das bedeutet: Der Händler hat seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt, weil er nicht die geschuldete Ware geliefert hat. Verbraucher haben in einem solchen Fall das Recht auf Nacherfüllung, also insbesondere auf Ersatzlieferung der richtigen Ware oder – je nach Situation – auf Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung des Kaufpreises.it-recht-kanzlei.de+1

Daneben gilt bei Onlinekäufen das Widerrufsrecht: Innerhalb von grundsätzlich 14 Tagen nach Erhalt der Ware können Verbraucher ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen.Verbraucherzentrale.de+2Verbraucherzentrale.de+2 Wichtig ist:

  • Das Widerrufsrecht ist ein zusätzliches Schutzinstrument, unabhängig davon, ob die Ware mangelhaft ist oder nicht.
  • Bei einer Falschlieferung können Verbraucher sowohl ihre Gewährleistungsrechte (wegen Sachmangel) als auch ihr Widerrufsrecht nutzen – in der Praxis ist der Weg über Gewährleistung bzw. Reklamation bei Amazon meist sinnvoller, weil der Händler dann die Rücksendekosten tragen muss.Rechtsanwälte Kotz+2verbraucherportal-bw.de+2

Für Verbraucher heißt das: Wenn Amazon oder ein Marketplace-Händler die falsche Ware liefert, haben sie starke gesetzliche Ansprüche, auf die sie sich berufen können – unabhängig davon, was in Werbetexten oder Service-Aussagen steht.


2. Erste Schritte: Paket prüfen, Beweise sichern, Fristen im Blick behalten

Wer eine Lieferung aus dem Amazon Onlineshop erhält, sollte das Paket möglichst zeitnah öffnen und den Inhalt sorgfältig prüfen. Kommt statt des bestellten Produkts etwas anderes an, gilt:

  1. Lieferung dokumentieren
    • Fotos vom Paket (Außenetikett mit Sendungsnummer), vom geöffneten Karton und vom tatsächlich gelieferten Artikel machen.
    • Wenn möglich, Zeugen hinzuziehen oder den Auspackvorgang kurz per Video dokumentieren. Verbraucherzentralen empfehlen solche Beweise ausdrücklich, weil es im Streitfall oft um die Frage geht, was tatsächlich im Paket war.verbraucherzentrale-niedersachsen.de+1
  2. Bestellung in „Meine Bestellungen“ prüfen
    • Stimmt die Bestellbestätigung mit dem gelieferten Artikel überein?
    • Ist der Verkäufer Amazon selbst („Verkauf und Versand durch Amazon“) oder ein externer Marketplace-Händler?
  3. Fristen notieren
    • 14 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware.
    • Darüber hinaus gelten Amazons eigene Rückgaberegelungen, die je nach Kategorie 14 oder 30 Tage vorsehen, in der Weihnachtssaison teilweise verlängert.BILD+3Amazon+3it-recht-kanzlei.de+3

Je besser Verbraucher dokumentieren, was sie erhalten haben, desto leichter ist es später, gegenüber Amazon oder dem Verkäufer nachzuweisen, dass eine Falschlieferung vorliegt.


3. Falsche Ware bei „Verkauf und Versand durch Amazon“

Ist in der Bestellübersicht angegeben, dass der Artikel von Amazon verkauft und versandt wurde, läuft die Reklamation in der Regel vergleichsweise unkompliziert:

  1. In „Meine Bestellungen“ den betreffenden Artikel auswählen.
  2. „Problem mit der Bestellung“ bzw. „Artikel zurücksenden oder ersetzen“ anklicken.Amazon+1
  3. Als Problem „falscher Artikel“, „abweichend von der Beschreibung“ oder ähnlich auswählen.
  4. Entscheiden, ob der Artikel ersetzt oder der Kaufpreis erstattet werden soll.

Für falsche, beschädigte oder defekte Artikel gibt Amazon nach eigenen Angaben die kompletten Kosten einschließlich der ursprünglichen Versandkosten zurück.Amazon+2Amazon+2 Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich kostenfrei, in der Regel über ein von Amazon bereitgestelltes Rücksendeetikett (DHL, Hermes oder andere Logistikpartner).Amazon+1

Wichtig für Verbraucher:

  • Die falsche Ware sollte so bald wie möglich zurückgeschickt werden, nachdem die Rücksendung online angemeldet wurde.
  • Die Fristen (meist 14 oder 30 Tage) beziehen sich auf die Anmeldung der Rücksendung; danach gibt es nochmal ein Zeitfenster für die tatsächliche Aufgabe des Pakets.Amazon+1
  • Wer Ersatzlieferung wählt, bekommt üblicherweise parallel einen neuen Artikel zugesandt; bei Erstattung erstattet Amazon den Kaufpreis nach Eingang der Retoure.

4. Falsche Ware bei Marketplace-Verkäufern und A-bis-z-Garantie

Komplizierter wird es, wenn der Artikel nicht von Amazon selbst, sondern von einem Marketplace-Händler verkauft wurde. Dann ist dieser Händler Vertragspartner, Amazon stellt „nur“ die Plattform und Zahlungsabwicklung.

Der typische Ablauf:

  1. Verkäufer kontaktieren
    Über „Problem mit dieser Bestellung?“ den Verkäufer anschreiben, den Mangel (Falschlieferung) schildern und eine Lösung (Ersatzlieferung oder Rückerstattung) verlangen. Amazon verlangt, dass der Verkäufer zunächst eine Chance zur Lösung bekommt.Amazon Pay – DE
  2. Angemessene Reaktionsfrist abwarten
    Üblicherweise drei Werktage; reagiert der Verkäufer nicht oder verweigert er eine sachgerechte Lösung, können Kunden den nächsten Schritt gehen.
  3. A-bis-z-Garantie nutzen
    Über die A-bis-z-Garantie können Käufer eine Rückerstattung beantragen, wenn der Marketplace-Händler nicht liefert, falsche Ware schickt oder nicht ordnungsgemäß reagiert.Amazon+2Amazon+2

Die A-bis-z-Garantie ist ein plattforminterner Käuferschutz von Amazon. Rechtlich ersetzt sie nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sondern kommt zusätzlich hinzu. Verbraucher sind also nicht auf die Kulanz von Amazon angewiesen: Selbst wenn ein A-bis-z-Antrag abgelehnt würde, blieben die gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen.it-recht-kanzlei.de+1

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Kunden den Weg über die A-bis-z-Garantie wählen, weil sie organisatorisch einfacher ist, als selbst rechtlich gegen einen Händler vorzugehen – insbesondere, wenn dieser im Ausland sitzt.


5. Wer zahlt die Rücksendekosten bei falscher Ware?

Ein zentraler Punkt für Verbraucher ist die Frage der Rücksendekosten. Hier unterscheiden sich zwei Situationen:

  1. Falschlieferung / Sachmangel
    • Nach deutschem Recht trägt in diesem Fall grundsätzlich immer der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.Rechtsanwälte Kotz+3Rechtsanwälte Kotz+3verbraucherportal-bw.de+3
    • Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Amazon selbst oder um einen Marketplace-Händler handelt.
    • Amazon erstattet bei falscher, beschädigter oder defekter Ware laut eigenen Richtlinien die ursprünglichen Versandkosten und stellt in der Regel ein kostenloses Rücksendeetikett zur Verfügung.Amazon+2Amazon+2
  2. „Normale“ Rückgabe im Rahmen des Widerrufsrechts
    • Wenn Verbraucher den Artikel zwar korrekt erhalten, ihn aber aus persönlichen Gründen nicht behalten möchten (gefällt nicht, passt nicht etc.), greift das Widerrufsrecht.
    • In diesem Fall können die Rücksendekosten zulasten des Kunden gehen, sofern der Händler dies vorher klar kommuniziert hat. Viele große Shops – darunter Amazon – übernehmen diese Kosten bei vielen Produktgruppen freiwillig, teilweise aber mit Ausnahmen oder Pauschalen.Amazon+2generali.de+2

Für die Praxis bedeutet das: Sobald nachweislich eine falsche Ware geliefert wurde, sollten Verbraucher klar darauf hinweisen, dass eine Falschlieferung (Sachmangel) vorliegt – nicht einfach nur ein „Nichtgefallen“. Damit verbunden ist der Anspruch auf kostenfreie Rücksendung und – je nach Wahl – Ersatzlieferung oder Rückerstattung.


6. Fristen bei Amazon: 14 Tage, 30 Tage und verlängerte Rückgaberegeln

Verbraucher müssen bei Amazon mehrere Fristen im Blick behalten:

  • Gesetzliches Widerrufsrecht: 14 Tage nach Erhalt der Ware.Verbraucherzentrale.de+2Verbraucherzentrale.de+2
  • Amazons freiwillige Rückgabefristen:
    • Für viele Kategorien wurden die früher sehr großzügigen 30 Tage inzwischen auf die gesetzlichen 14 Tage reduziert – etwa bei zahlreichen Elektronikprodukten, Büchern oder Spielwaren.borncity.com+3sellercentral-europe.amazon.com+3merkur.de+3
    • Für bestimmte Ausnahmen wie Amazon-eigene Geräte oder „Amazon Renewed“ gelten weiterhin 30 Tage.GIGA
  • Weihnachts- und Aktionszeiträume:
    • Im Zeitraum rund um Weihnachten 2025 hat Amazon die Rückgabefrist erneut verlängert: Bestellungen zwischen 1. November und 25. Dezember können bis zum 31. Januar 2026 oder mindestens 30 Tage nach Erhalt zurückgegeben werden, je nachdem, welcher Termin später liegt – mit teilweise verkürzten Fristen für bestimmte Technik- und Medienkategorien.it-recht-kanzlei.de+1

Wichtig: Diese Fristen betreffen in erster Linie die Rückgabe im Rahmen von Widerruf und freiwilliger Rückgabegarantie. Bei einer Falschlieferung gelten zusätzlich die zweijährigen Gewährleistungsrechte, innerhalb derer Verbraucher eine mangelfreie Neulieferung oder andere Gewährleistungsrechte geltend machen können.


7. Besondere Risiken bei Händlern außerhalb der EU

Auch wenn der Amazon Onlineshop für den Kunden wie eine einheitliche Plattform wirkt, sitzen viele Marketplace-Händler in Drittstaaten außerhalb der EU – etwa in China. Rechtlich gilt zwar grundsätzlich auch hier das deutsche Verbraucherrecht, wenn der Vertrag auf den deutschen Markt ausgerichtet ist; in der Praxis kann es jedoch schwierig sein, diese Rechte gegenüber weit entfernten Händlern durchzusetzen.Verbraucherzentrale Bremen+1

Gerade hier ist die A-bis-z-Garantie von Amazon ein wichtiges Instrument: Sie ermöglicht es, den Kaufpreis zurückzuerhalten, wenn der Händler nicht reagiert oder sich weigert, bei Falschlieferung eine Lösung zu bieten. Allerdings sind Verbraucher dann darauf angewiesen, dass Amazon ihren Antrag positiv bewertet – gute Dokumentation der Falschlieferung ist daher besonders wichtig.


8. Vergleich mit anderen großen Onlineshops: Otto, Zalando, eBay

Wie steht der Amazon Onlineshop im Vergleich zu anderen großen Anbietern da, wenn falsche Ware geliefert wird?

Otto

Der Versandhändler Otto bietet ein vergleichsweise verbraucherfreundliches Rückgabesystem:

  • Rücksendungen an den Verkäufer Otto sind in der Regel kostenlos, und derzeit gibt es eine saisonal verlängerte Rückgabefrist bis zum 31.01.2026 für bestimmte Bestellzeiträume.Otto+1
  • Gesetzliche Gewährleistungsrechte von zwei Jahren werden ausdrücklich hervorgehoben.Otto+1

Bei Falschlieferung gilt – wie bei Amazon – die Pflicht des Händlers zur Nachlieferung der richtigen Ware auf eigene Kosten.it-recht-kanzlei.de

Zalando

Zalando ist vor allem für Mode und Schuhe bekannt und wirbt seit Jahren mit einem großzügigen Rückgabesystem:

  • Kunden können Ware in der Regel innerhalb von 30 Tagen in Originalzustand zurücksenden.zalando.de
  • Beschädigte oder defekte Artikel können über ein eigenes Reklamationsformular gemeldet werden.zalando.de

Bei falschen Artikeln läuft die Abwicklung ähnlich wie bei Amazon: Reklamation, kostenlosen Rückversand und Ersatz- oder Geld-zurück-Lösung. Insgesamt ist Zalando hier auf einem ähnlich hohen Service-Niveau, allerdings anders positioniert (starke Fokussierung auf Mode, teils striktere Regeln für den Zustand der Ware).Beobachter+1

eBay

Bei eBay ist die Ausgangslage anders, weil die Plattform als Marktplatz fungiert, auf dem eine Vielzahl an Privat- und gewerblichen Verkäufern aktiv ist:

  • Über den eBay-Käuferschutz erhalten Kunden ihr Geld zurück, wenn ein Artikel gar nicht ankommt, beschädigt ist oder wesentlich von der Beschreibung abweicht – dazu gehört auch eine Falschlieferung.Verbraucherzentrale.de+3eBay.de+3eBay.de+3

In der Praxis ist die Durchsetzung der Rechte bei eBay etwas weniger standardisiert als bei Amazon, weil die Abläufe und Rücksendeetiketten stärker vom einzelnen Verkäufer abhängen. Wichtig ist hier, frühzeitig den Verkäufer zu kontaktieren und bei ausbleibender Lösung rechtzeitig den Käuferschutz zu aktivieren.

Einordnung

Im Vergleich zeigt sich:

  • Amazon Onlineshop bietet einen starken Mix aus gesetzlicher Gewährleistung und plattformeigenem Schutz (A-bis-z-Garantie), ist aber durch die Verkürzung der freiwilligen Rückgabefrist in einigen Kategorien weniger großzügig als früher.
  • Otto punktet mit klarer, meist kostenloser Rücksendung und teils längerer Rückgabefrist, wirkt dafür etwas klassischer und weniger „instant“ als Amazon.
  • Zalando bleibt im Fashion-Bereich einer der kundenfreundlichsten Anbieter, verlangt aber einen sorgfältigen Umgang mit der Ware.
  • eBay bietet mit seinem Käuferschutz ebenfalls ein Sicherheitsnetz, hängt aber stärker von der Kooperationsbereitschaft der jeweiligen Verkäufer ab.

Wer im Amazon Onlineshop bestellt, kann sich in Sachen Falschlieferung insgesamt auf ein hohes Schutzniveau verlassen – sollte aber seine Rechte kennen und dokumentieren, was tatsächlich geliefert wurde.


9. Praktische Tipps für Verbraucher bei falscher Amazon-Lieferung

Zum Abschluss die wichtigsten Handlungsschritte aus Sicht unserer Redaktion – ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber mit Fokus auf den Alltag deutscher Verbraucher:

  • Lieferung sofort prüfen: Paket zeitnah öffnen, Abweichungen zwischen Bestellung und gelieferter Ware notieren.
  • Alles dokumentieren: Fotos vom Karton, Etikett, Inhalt und ggf. ein kurzes Video vom Auspacken sind im Streitfall Gold wert.verbraucherzentrale-niedersachsen.de+1
  • Verkäuferart klären: In „Meine Bestellungen“ prüfen, ob „Verkauf und Versand durch Amazon“ oder ein Marketplace-Händler vorliegt.
  • Reklamation über das Amazon-System:
    • Bei Amazon als Verkäufer direkt über „Artikel zurücksenden oder ersetzen“ den Reklamationsprozess starten.
    • Bei Marketplace-Händlern zuerst diesen kontaktieren, dann ggf. A-bis-z-Garantie beantragen.Amazon+3Amazon+3Amazon+3
  • Fristen im Auge behalten: 14 Tage Widerrufsrecht, je nach Kategorie 14 oder 30 Tage Amazon-Rückgabefrist, plus verlängerte Fristen etwa zu Weihnachten.BILD+3it-recht-kanzlei.de+3sellercentral-europe.amazon.com+3
  • Rücksendekosten prüfen: Bei Falschlieferung muss der Verkäufer die Kosten tragen; bei bloßem „Nichtgefallen“ können sie auf den Verbraucher übergehen, sofern transparent kommuniziert.Verbraucherzentrale Hessen+4Amazon+4Amazon+4
  • Zahlungsdienstleister nicht vergessen: Wurde mit Kreditkarte, PayPal oder ähnlichen Diensten bezahlt, kann in hartnäckigen Fällen zusätzlicher Käuferschutz greifen – unabhängig vom internen System der Plattform.Verbraucherzentrale.de

Abschließende Einordnung

Der Amazon Onlineshop bleibt trotz gelegentlicher Falschlieferungen für viele Haushalte in Deutschland ein zentraler Einkaufskanal. Wer seine Rechte kennt, konsequent dokumentiert und die vorgesehenen Reklamationswege nutzt, ist bei falscher Ware in der Regel gut abgesichert – sei es über Amazons eigene Rückgaberegeln, die A-bis-z-Garantie oder die gesetzlichen Gewährleistungs- und Widerrufsrechte. Im direkten Vergleich zeigen Otto, Zalando und eBay, dass der Markt insgesamt verbraucherfreundlicher geworden ist, die Details aber von Plattform zu Plattform unterschiedlich bleiben.

Hinweis: Alle Angaben zu Rechten, Fristen und Bedingungen entsprechen dem Stand vom 14. November 2025.